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EU Roaming 2026: Regelungen, Kosten & eSIM-Alternativen im Vergleich

EU Roaming 2026: Aktuelle Regeln, Fair-Use-Formel, Länder & wann sich eine Reise-eSIM lohnt. Vergleich der Optionen für deine nächste Reise.

EU Roaming 2026: Regelungen, Kosten & eSIM-Alternativen im Vergleich

Kurz gesagt: Wo gilt EU-Roaming?

EU-Roaming gilt in 32 Ländern. Du nutzt dein Datenvolumen, deine Minuten und deine SMS dort zu denselben Konditionen wie zu Hause. Die Bundesnetzagentur formuliert es klar: Telefonieren, SMS und Surfen in der EU sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island kostet dich genauso viel wie in Deutschland (Bundesnetzagentur, Stand: 2024). Rechtsgrundlage ist die EU-Roaming-Verordnung, deren aktuelle Fassung am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist.

Der Geltungsbereich umfasst zunächst alle 27 EU-Mitgliedstaaten. Hinzu kommen die drei EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Darüber hinaus hält die offizielle EU-Verbraucherseite fest, dass die Regelung für Roaming zu Inlandspreisen auch in der Republik Moldau und der Ukraine verfügbar ist (europa.eu, Stand: 2024). Damit ergibt sich die Summe von 32 Ländern.

Was ist nicht abgedeckt?

Die Schweiz gehört nicht zum EWR-Roamingraum. Großbritannien ist seit dem EU-Austritt nicht mehr erfasst. Für Ziele wie die Türkei oder die USA gelten ausschließlich die Konditionen deines jeweiligen Vertrags — die Roaming-Verordnung greift dort nicht. Auch Verbindungen über Schiffs- und Flugzeugnetze fallen nicht unter die Regelung, selbst wenn sich das Schiff oder Flugzeug innerhalb der EU befindet (europa.eu, Stand: 2024). Details zu den nicht abgedeckten Ländern findest du weiter unten im Abschnitt zu Zielen außerhalb der EU.

  • 27 EU-Mitgliedstaaten — von Belgien bis Zypern
  • 3 EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen
  • 2 weitere Länder: Moldau und Ukraine
  • Nicht enthalten: Schweiz, Großbritannien, Türkei, USA und alle sonstigen Drittstaaten

Innerhalb dieser 32 Länder brauchst du in der Regel keine zusätzliche Reise-eSIM — dein deutscher Tarif funktioniert dort zu Inlandskonditionen. Eine Fair-Use-Regelung kann bei sehr günstigen Tarifen oder unbegrenztem Datenvolumen eine Obergrenze setzen; darauf gehen wir in einem eigenen Abschnitt ein. Für Reiseziele außerhalb des EU-Roaming-Geltungsbereichs können Tarife wie die eSIMFOX-Europatarife sinnvoll sein, die bereits ab 2,99 € für 1 GB starten (Stand: 22.08.2026).

Diese Länder sind dabei — die vollständige Liste

Die offizielle EU-Verbraucherseite nennt insgesamt 32 Länder, in denen die Roaming-Verordnung greift (europa.eu, Stand: 2024). Diese setzen sich aus drei Gruppen zusammen: den 27 EU-Mitgliedstaaten, den drei weiteren EWR-Ländern sowie zwei zusätzlichen Staaten, die seit jüngerer Zeit ebenfalls erfasst sind.

Gruppe 1 — Die 27 EU-Mitgliedstaaten

Diese Länder sind dabei — die vollständige Liste

Nr.Land
1Belgien
2Bulgarien
3Dänemark
4Deutschland
5Estland
6Finnland
7Frankreich
8Griechenland
9Irland
10Italien
11Kroatien
12Lettland
13Litauen
14Luxemburg
15Malta
16Niederlande
17Österreich
18Polen
19Portugal
20Rumänien
21Schweden
22Slowakei
23Slowenien
24Spanien
25Tschechien
26Ungarn
27Zypern

Gruppe 2 — Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Diese Länder sind dabei — die vollständige Liste

Nr.Land
28Island
29Liechtenstein
30Norwegen

Diese drei Länder sind keine EU-Mitglieder, nehmen aber über das EWR-Abkommen vollständig am EU-Roaming teil. Die Bundesnetzagentur bestätigt ausdrücklich, dass Telefonieren, SMS und Surfen dort genauso viel kosten wie in Deutschland (Bundesnetzagentur, Stand: 2024).

Gruppe 3 — Weitere Länder mit EU-Roaming

Diese Länder sind dabei — die vollständige Liste

Nr.LandHinweis
31Moldau (Republik Moldau)Von der offiziellen EU-Seite als Teilnehmerland geführt
32UkraineVon der offiziellen EU-Seite als Teilnehmerland geführt

Die Republik Moldau und die Ukraine werden in vielen Vergleichsportalen übersehen. Die EU-Verbraucherseite führt beide Länder aber explizit auf: Die Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen sei auch dort verfügbar (europa.eu, Stand: 2024). Wenn du in eines dieser Länder reist, sollte dein deutscher Tarif also grundsätzlich zu Inlandskonditionen funktionieren.

Wichtig: Die Schweiz gehört nicht zum EWR und ist damit nicht Teil des EU-Roaming-Raums. Ebenso wenig sind das Vereinigte Königreich seit dem EU-Austritt oder die Türkei erfasst. Für diese Ziele gelten andere Konditionen — mehr dazu im Abschnitt zu Ländern außerhalb der EU.

Ob dein Anbieter die Verordnung in allen 32 Ländern tatsächlich identisch umsetzt, hängt vom konkreten Vertrag ab. Prüfe vor der Reise am besten die Tarifdetails oder frage den Kundenservice deines Mobilfunkanbieters. Gerade bei den beiden jüngeren Teilnehmerländern Moldau und Ukraine variiert die praktische Umsetzung gelegentlich. Grundsätzlich gilt aber: Innerhalb dieser 32 Staaten brauchst du keine separate Reise-SIM oder eSIM, solange dein deutscher Vertrag EU-Roaming abdeckt.

Was genau ist inklusive?

Die EU-Roaming-Verordnung deckt nicht nur Daten ab. Sie umfasst alle drei Säulen der mobilen Kommunikation: Telefonie, SMS und mobiles Internet. Die Bundesnetzagentur formuliert es klar: Telefonieren, SMS-Versand und Surfen in den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen kosten genauso viel wie im Inland (Bundesnetzagentur, Stand: 2022). Das gilt seit der Neufassung der Verordnung, die am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist.

Was konkret abgedeckt ist

  • Abgehende Anrufe: Du telefonierst aus einem der 32 Roaming-Länder zu Inlandspreisen — sowohl ins besuchte Land als auch zurück nach Deutschland oder in ein anderes Land des Geltungsbereichs.
  • Eingehende Anrufe: Gespräche, die du im Ausland entgegennimmst, sind komplett kostenfrei. Es spielt keine Rolle, ob der Anrufer aus Deutschland oder einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs anruft.
  • SMS-Versand: Nachrichten, die du aus dem Ausland verschickst, werden genauso abgerechnet wie zu Hause. Empfangene SMS waren bereits vor der Verordnung kostenlos und bleiben es.
  • Mobile Daten: Dein Datenvolumen kannst du im Regelfall eins zu eins im Ausland nutzen. Bei bestimmten Tarifen — etwa solchen mit unbegrenztem Volumen — kann eine Obergrenze greifen. Diese wird in einem eigenen Abschnitt weiter unten erklärt.
  • Mailbox-Abfrage: Auch das Abhören der Mobilbox im Roaming-Gebiet ist zu Inlandskonditionen möglich.

Ein häufiger Irrtum: Viele Reisende denken, dass eingehende Anrufe im Ausland Geld kosten. Das war vor der Verordnung tatsächlich so. Seit dem Wegfall der Roaming-Aufschläge zahlst du für angenommene Gespräche innerhalb des Geltungsbereichs nichts mehr. Entscheidend ist, dass du dich in einem der 32 erfassten Länder befindest — darunter auch die Republik Moldau und die Ukraine, die von der offiziellen EU-Verbraucherseite ausdrücklich genannt werden (europa.eu, Stand: 2022).

Was genau ist inklusive?

DienstIm InlandIm EU-Roaming (32 Länder)
Abgehende AnrufeZum TarifpreisZum selben Tarifpreis
Eingehende AnrufeKostenlosEbenfalls kostenlos
SMS sendenZum TarifpreisZum selben Tarifpreis
SMS empfangenKostenlosKostenlos
Mobile DatenTarifvolumenTarifvolumen (Fair-Use-Obergrenze möglich)

Wichtig: Die Verordnung greift ausschließlich innerhalb der genannten 32 Staaten. Außerhalb dieses Geltungsbereichs — etwa in der Schweiz, in Großbritannien oder in der Türkei — gelten andere Konditionen, die weiter unten in einem separaten Abschnitt behandelt werden. Ebenso fallen Verbindungen über Schiffs- und Flugzeugnetze nicht unter die Regelung, selbst wenn sich das Schiff oder Flugzeug physisch innerhalb der EU befindet (europa.eu, Stand: 2022). Wer diese Netze nutzt, zahlt mitunter erhebliche Aufschläge, die oft erst auf der nächsten Rechnung sichtbar werden.

Wann du doch zahlst: Fair Use und die Vier-Monats-Regel

Roaming zu Inlandspreisen bedeutet nicht: unbegrenzt und ohne jede Kontrolle. Die EU-Verordnung enthält eine Fair-Use-Klausel, die Missbrauch verhindern soll. Konkret darf dein Anbieter dein Nutzungsverhalten über einen Zeitraum von vier Monaten beobachten und prüfen, ob du tatsächlich überwiegend im Inland telefonierst und surfst (europa.eu, Stand: 2022). Als regulärer Roaming-Nutzer giltst du, solange du mehr Zeit im Inland als im Ausland verbringst oder dein Mobiltelefon häufiger zu Hause als im Roaming einsetzt. Überschreitest du diese Schwelle dauerhaft, erhältst du zunächst eine Warnung — und erst danach kann ein Aufschlag erhoben werden.

Die Datenobergrenze bei günstigen Tarifen

Nicht bei jedem Tarif steht dir das gesamte Datenvolumen auch im Roaming zur Verfügung. Bei besonders günstigen Verträgen und bei Flatrates mit unbegrenztem Datenvolumen dürfen Anbieter eine Obergrenze für das zum Inlandstarif abgerechnete Roaming-Datenvolumen festlegen. Die Formel dafür ist in der Verordnung geregelt: Die Grenze muss mindestens dem Volumen entsprechen, das sich ergibt, wenn dein zu Beginn der Roaming-Nutzung vorhandenes Restguthaben durch 1,30 EUR geteilt wird (europa.eu, Stand: 2022). Ein darüber hinausgehender Aufschlag darf die EU-weit festgelegte Obergrenze für Vorleistungsentgelte nicht überschreiten.

Diese Rechenregel ist keine feste Gigabyte-Zahl — sie hängt vom Preis deines Tarifs ab. Je teurer dein Vertrag, desto mehr Roaming-Daten stehen dir zu. Dein Anbieter muss dich vor Vertragsabschluss und auf Nachfrage über die für deinen Tarif geltende Obergrenze informieren.

Was passiert bei Überschreitung?

Das Verfahren ist klar geregelt. Bevor irgendein Aufschlag greift, muss dein Anbieter dich per Textnachricht warnen. Du bekommst eine Frist von mindestens 14 Tagen, um dein Nutzungsverhalten anzupassen. Erst wenn du danach weiter überwiegend im Ausland surfst, darf ein Zuschlag berechnet werden. Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Punkte zusammen.

Wann du doch zahlst: Fair Use und die Vier-Monats-Regel

MerkmalDetails
BeobachtungszeitraumVier Monate fortlaufend
KriteriumMehr Nutzung im Ausland als im Inland
Datenobergrenze (Formel)Restguthaben ÷ 1,30 EUR
Warnung vor AufschlagPflicht — per SMS mit mindestens 14 Tagen Frist
Aufschlag bei DatenMaximal die EU-Obergrenze für Vorleistungsentgelte

Für Reisende, die nur ein bis zwei Wochen im EU-Ausland verbringen, ist die Vier-Monats-Regel in der Praxis irrelevant. Relevant wird sie vor allem für Langzeitreisende und digitale Nomaden, die dauerhaft im Ausland leben und eine günstige Inlands-SIM nutzen möchten.

Wo EU-Roaming nicht gilt

Nicht jedes europäische Land fällt unter die Roaming-Verordnung. Wer das übersieht, zahlt unter Umständen ein Vielfaches des gewohnten Tarifs. Drei populäre Reiseziele stechen heraus — und ein Szenario, das fast niemand auf dem Schirm hat.

Schweiz, Vereinigtes Königreich, Türkei

Die Schweiz ist weder EU-Mitglied noch Teil des EWR. Sie war nie vom EU-Roaming erfasst. Das Vereinigte Königreich fällt seit dem Austritt aus der EU ebenfalls nicht mehr unter die Regelung. Und die Türkei gehörte zu keinem Zeitpunkt zum Geltungsbereich. In allen drei Ländern gelten allein die Konditionen deines Mobilfunkvertrags — häufig sind das teure Auslandstarife mit hohen Megabyte-Preisen (europa.eu, Stand: 2022).

Prüfe vor der Abreise in deinem Vertrag, welche Kosten dort anfallen. Viele deutsche Anbieter haben eigene Roaming-Pakete für die Schweiz oder die Türkei — die Preise variieren stark und sind nicht durch EU-Recht gedeckelt.

Schiffs- und Flugzeugnetze: die stille Kostenfalle

Auch wenn du dich physisch innerhalb der EU befindest, greift die Roaming-Verordnung nicht für Verbindungen über Bord- oder Satellitennetze. Sobald dein Handy sich in ein Schiffs- oder Flugzeugnetz einbucht, gelten Sondertarife — oft mehrere Euro pro Megabyte. Das betrifft Fähren in der Ostsee ebenso wie Kreuzfahrtschiffe im Mittelmeer und WLAN-Alternativen über Bordsysteme in Flugzeugen (europa.eu, Stand: 2022).

  • Deaktiviere Datenroaming, bevor du an Bord gehst.
  • Schalte den Flugmodus ein und nutze ausschließlich das Bord-WLAN, falls verfügbar.
  • Prüfe, ob dein Anbieter eine Kostenobergrenze für Schiffsnetze eingerichtet hat.

Reise-eSIM als Alternative

Für Ziele außerhalb des Geltungsbereichs lohnt sich ein separater Datentarif. eSIMFOX bietet Europapakete ab 2,99 € für 1 GB an — das entspricht rund 0,80 € pro Gigabyte (Stand: 22.08.2026). Der Tarif wird erst bei der ersten Netzverbindung am Zielort aktiviert, sodass du kein Volumen verlierst, bevor du landest. Auch Anbieter wie Airalo, Saily oder Holafly haben laut ihren aktuell veröffentlichten Tarifinformationen vergleichbare Pakete für die Schweiz, Großbritannien oder die Türkei im Programm.

Merke: Allein die Tatsache, dass ein Land in Europa liegt, bedeutet nicht, dass EU-Roaming dort gilt. Prüfe vor jeder Reise, ob dein Ziel zu den 32 Ländern der Verordnung zählt.

Deine Rechte beim Grenzübertritt

Die EU-Roaming-Verordnung verpflichtet Mobilfunkbetreiber nicht nur zur Abrechnung zu Inlandspreisen. Sie schreibt auch eine aktive Informationspflicht vor, sobald du eine Grenze innerhalb des Geltungsbereichs überquerst. Dieses Recht steht dir als Verbraucher automatisch zu — du musst es nicht beantragen.

Was dein Anbieter tun muss

Laut der offiziellen EU-Verbraucherseite (europa.eu, Stand: 2022) muss dich dein Mobilfunkbetreiber per SMS benachrichtigen, sobald du eine EU-Binnengrenze überquerst und einen Roamingdienst in Anspruch nimmst. In dieser Nachricht muss er dich über seine Regelung der angemessenen Nutzung informieren. Die Pflicht betrifft also nicht nur den Hinweis, dass du dich im Roaming befindest — sie umfasst auch konkrete Inhalte.

  • Personalisierte Preisinformationen: Die SMS muss die für deinen Tarif geltenden Konditionen enthalten, damit du weißt, ob Zusatzkosten anfallen können.
  • Hinweis auf Dienste mit möglichen Aufpreisen: Bestimmte Mehrwertdienste oder Sondernummern sind von der Roaming-Verordnung nicht abgedeckt. Dein Anbieter muss dich darauf aufmerksam machen.
  • Notrufnummern des Landes: Neben der europaweit gültigen 112 gibt es in einigen Ländern zusätzliche Notrufnummern. Auch diese sollen in der Benachrichtigung genannt werden.

Warum das für dich wichtig ist

Die SMS ist kein Marketing — sie ist eine regulatorische Schutzmaßnahme. Sie hilft dir dabei, dein Nutzungsverhalten einzuschätzen und unerwartete Kosten zu vermeiden. Besonders relevant wird das, wenn du dich in einem Grenzgebiet aufhältst und dein Telefon zwischen Netzen verschiedener Länder wechselt. In solchen Situationen kann es vorkommen, dass du dich unbeabsichtigt in ein Netz außerhalb des Geltungsbereichs einbuchen — etwa in der Schweiz, wenn du nahe der Grenze in Süddeutschland bist.

Ein weiterer Punkt: Die Informationspflicht gilt nur für Anbieter mit EU-regulierten Verträgen. Wenn du mit einer reinen Prepaid-Reise-eSIM unterwegs bist, die keinem europäischen Regulierungsrahmen unterliegt, besteht diese Benachrichtigungspflicht unter Umständen nicht. Bei einem deutschen Mobilfunkvertrag hingegen ist sie verbindlich.

Erhältst du beim Grenzübertritt innerhalb des EU-/EWR-Raums keine SMS, wende dich an deinen Anbieter. Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland die zuständige Beschwerdestelle für Verstöße gegen die Roaming-Verordnung (bundesnetzagentur.de, Stand: 2022).

Außerhalb der EU: was dann?

Hier die ehrliche Aussage, die diesen gesamten Artikel trägt: Solange du dich innerhalb der 32 Länder des EU-Roaming-Geltungsbereichs bewegst, brauchst du keine Reise-eSIM. Dein deutscher Vertrag deckt Daten, Anrufe und SMS zu Inlandskonditionen ab — das regelt die EU-Roaming-Verordnung seit ihrer Neufassung vom 1. Juli 2022. Eine zusätzliche SIM wäre rausgeworfenes Geld.

Anders sieht es aus, sobald du den Geltungsbereich verlässt. Wie im vorigen Abschnitt beschrieben, fallen Länder wie die Schweiz, Großbritannien, die Türkei oder die USA nicht unter die Verordnung (europa.eu, Stand: 22.08.2026). Dort gelten ausschließlich die Roaming-Konditionen deines Heimatanbieters — und die können empfindlich teuer sein. Genau für diese Ziele ist eine Reise-eSIM eine sinnvolle Alternative.

Was eine Reise-eSIM dort kostet

eSIMFOX bietet Europatarife an, die auch außerhalb des EU-Roaming-Raums funktionieren. Laut dem aktuellen Katalog (Stand: 22.08.2026) starten die Preise bei 2,99 € für 1 GB mit 7 Tagen Gültigkeit und reichen bis 15,99 € für 10 GB über 30 Tage — das entspricht rund 0,80 € pro Gigabyte bei der größten Option. Der Tarif wird erst aktiviert, wenn du dich am Zielort erstmals ins Netz einbuchst, sodass kein Gültigkeitstag auf der Anreise verlorengeht.

Außerhalb der EU: was dann?

VolumenGültigkeitPreis
1 GB7 Tage2,99 €
3 GB15 Tage5,99 €
5 GB30 Tage9,99 €
10 GB30 Tage15,99 €

Wann sich eine Reise-eSIM lohnt

  • Reisen in die Schweiz, nach Großbritannien oder in die Türkei — dort greift kein EU-Roaming.
  • Längere Aufenthalte außerhalb Europas, etwa in den USA oder in Südostasien, bei denen dein Heimattarif hohe Aufschläge vorsieht.
  • Kombinationsreisen, die EU-Länder und Nicht-EU-Länder verbinden — innerhalb der EU nutzt du deinen Vertrag, außerhalb die eSIM.

Alternativen im Vergleich

Anbieter wie Airalo, Saily oder Holafly bieten ebenfalls Reise-eSIMs für Nicht-EU-Ziele an. Ein fairer Vergleich ist nur auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Tarife möglich, da sich Preise und Volumen regelmäßig ändern. Achte beim Vergleich auf den tatsächlichen Gigabyte-Preis, die Gültigkeitsdauer und ob der Tarif erst bei erster Nutzung startet oder sofort bei Kauf.

Wichtig, unabhängig vom Anbieter: Dein Gerät muss eSIM-Hardware unterstützen, und bei vielen über Mobilfunkanbieter verkauften Geräten muss das Gerät entsperrt (SIM-Lock-frei) sein. Prüfe das vor dem Kauf.

Innerhalb der 32 EU-Roaming-Länder ist eine Reise-eSIM unnötig. Dein regulärer Vertrag reicht. Spare das Geld für Ziele, an denen die Verordnung tatsächlich nicht gilt.

Quellen und Stand

Dieser Artikel stützt sich auf offizielle Quellen. Damit du nachvollziehen kannst, woher eine Aussage stammt und wann sie zuletzt geprüft wurde, sind hier die wichtigsten Referenzen zusammengefasst.

Offizielle Regulierungsquellen

Die zentrale Grundlage für alle Angaben zu Geltungsbereich, Ländern, Fair-Use-Regeln und Verbraucherrechten ist die offizielle Verbraucherseite der Europäischen Union. Dort findest du die aktuelle Fassung der Roaming-Verordnung in verständlicher Sprache. Alle in diesem Artikel genannten Länder, die Rechenformel für die Datenobergrenze sowie die Beschreibung der Vier-Monats-Beobachtung stammen von dieser Seite (europa.eu/youreurope, zuletzt geprüft am 22.08.2026).

Ergänzend wurde die Bundesnetzagentur als deutsche Regulierungsbehörde herangezogen. Ihre Formulierung, dass Telefonieren, SMS und Surfen in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen genauso viel kosten wie im Inland, dient als Referenz für die Kernaussage zum Roaming zu Inlandspreisen (bundesnetzagentur.de, zuletzt geprüft am 22.08.2026).

Quellen und Stand

QuelleGegenstandPrüfdatum
EU-Verbraucherportal (europa.eu/youreurope)Länderliste, Fair-Use-Formel, Vier-Monats-Regel, SMS-Hinweispflicht, Schiffs- und Flugzeugnetze22.08.2026
Bundesnetzagentur (bundesnetzagentur.de)Roaming zu Inlandspreisen, Geltungsbereich EWR22.08.2026
eSIMFOX-Tarifseite (api.esimfox.com)Europa-eSIM-Tarife und Preise22.08.2026
Trusted Connectivity Alliance (TCA)Globale eSIM-MarktdatenMärz 2026

Hinweise zur Aktualität

Regulierungen ändern sich. Die aktuelle Neufassung der EU-Roaming-Verordnung trat am 1. Juli 2022 in Kraft und gilt bis 2032. Trotzdem können sich Detailregelungen, etwa die Vorleistungsentgelte, in der Zwischenzeit anpassen. Prüfe im Zweifel direkt auf der EU-Verbraucherseite, ob sich etwas geändert hat.

Die in Abschnitt 7 genannten eSIMFOX-Preise für Reise-eSIMs außerhalb des EU-Roaming-Geltungsbereichs wurden am 22.08.2026 aus dem Live-Katalog abgerufen. Tarife und Volumen können sich jederzeit ändern. Gleiches gilt für die Angebote anderer Anbieter wie Airalo, Saily oder Holafly — ein Preisvergleich ist nur mit den jeweils tagesaktuellen Tarifen aussagekräftig.

Die Marktdaten zur eSIM-Verbreitung stammen von der Trusted Connectivity Alliance und beziehen sich auf das Jahr 2025 (veröffentlicht im März 2026). Sie beschreiben einen globalen Anstieg der eSIM-Lieferungen um 18 Prozent und einen Zuwachs der Verbraucherakzeptanz um 43 Prozent. Diese Zahlen dienen als Kontext und werden nicht als Prognose verwendet.

Kein Artikel ersetzt die offizielle Quelle. Wenn du eine konkrete Frage zu deinem Vertrag hast, wende dich an deinen Mobilfunkanbieter oder direkt an die Bundesnetzagentur.

Weiterführende Guides

Häufig gestellte Fragen

Für welche Länder gilt EU-Roaming?
Die EU-Roaming-Verordnung greift in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen als EWR-Ländern. Zusätzlich sind laut der offiziellen EU-Verbraucherseite (Stand: 2024) die Republik Moldau und die Ukraine in den Geltungsbereich aufgenommen worden. Insgesamt profitierst du also in 32 Ländern von den Inlandskonditionen deines Mobilfunkvertrags. Länder außerhalb dieses Raums — etwa die Schweiz, die Türkei oder Großbritannien — sind nicht erfasst.
Ist Roaming in der EU kostenlos?
Grundsätzlich ja: Innerhalb des Geltungsbereichs telefonierst, simst und surfst du zu denselben Konditionen wie zu Hause, so die Bundesnetzagentur. Allerdings können bei Tarifen mit unbegrenztem Datenvolumen oder bei besonders günstigen Verträgen Obergrenzen für das Roaming-Datenvolumen gelten. Die Berechnung dieser Obergrenze folgt einer EU-weit festgelegten Formel. Erst wenn du das so ermittelte Volumen überschreitest, darf dein Anbieter einen Aufschlag erheben. Komplett kostenlos ist es also nur, solange du innerhalb der Fair-Use-Grenzen bleibst.
Wann muss ich Roaming-Gebühren bezahlen?
Zusatzkosten können in zwei Fällen anfallen. Erstens: bei dauerhafter Nutzung im Ausland. Dein Anbieter darf dein Roamingverhalten über vier Monate beobachten, wie die EU-Verbraucherseite festhält. Verbringst du mehr Zeit im Ausland als im Inland, kann nach einer Warnung ein Aufschlag folgen. Zweitens: bei Flatrates oder besonders günstigen Tarifen greift die oben genannte Daten-Obergrenze. Außerdem entstehen Kosten, wenn du dich mit einem Schiffs- oder Flugzeugnetz verbindest — diese Netze fallen nicht unter die EU-Verordnung, auch wenn du dich physisch innerhalb der EU befindest.
Gilt EU-Roaming in der Schweiz und in Großbritannien?
Nein, weder die Schweiz noch Großbritannien gehören zum Geltungsbereich der EU-Roaming-Verordnung. Die Schweiz ist kein EWR-Mitglied, und das Vereinigte Königreich ist seit dem EU-Austritt nicht mehr erfasst, wie die offizielle EU-Verbraucherseite bestätigt. In beiden Ländern gelten daher die individuellen Roaming-Konditionen deines Anbieters, die oft deutlich teurer sind. Eine Alternative für Reisen in diese Länder sind Reise-eSIMs — eSIMFOX bietet beispielsweise Europa-Tarife ab 2,99 Euro für 1 GB an (Stand: 22.08.2026).
Soll man Roaming ein- oder ausschalten?
Innerhalb des EU-Roaming-Geltungsbereichs kannst du Roaming bedenkenlos eingeschaltet lassen — es gelten deine Inlandskonditionen. Außerhalb des Geltungsbereichs solltest du Datenroaming in den Geräteeinstellungen deaktivieren, bevor unerwartete Kosten entstehen. Eine praktische Alternative: Du nutzt eine Reise-eSIM für Ziele ohne EU-Roaming und hältst das Roaming deiner Haupt-SIM ausgeschaltet. So surfst du über die eSIM zu einem planbaren Festpreis, während deine Haupt-SIM nur für SMS-Empfang dient.

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